Unternehmensverantwortung

Katastrophenkonzerne

AutorGötz Hamann
Datum05.02.2012 - 15:27
QuelleDIE ZEIT, 12.08.2010 Nr. 33

Einige Firmen haben gewaltige Zerstörungen angerichtet und Menschen auf dem Gewissen. Warum existieren sie noch?

Wie kann das angehen? Konzerne sterben nicht, egal, wie groß die Schäden an Umwelt und Gesundheit sind, die sie verursachen. Seit dem Beginn des Industriezeitalters geht das so. Mal sehen, ob ausgerechnet BP zu einer Ausnahme wird: Am Dienstag wurde der Richter ernannt, der über den Schadensersatz für die Ölpest im Golf von Mexiko entscheiden soll.
Einer der frühen Fälle, in dem menschliche und gewerbliche Ausscheidungen ein ganzes Öko-System umkippen ließen, ist als The Great Stink in die Geschichte eingegangen. Im Sommer 1858 liefen so viele ungefilterte Abwässer in die Themse, dass der Fluss umkippte. Er verwandelte sich in eine Kloake, und die Reaktion britischer Politiker ließ nicht lange auf sich warten: Sie hängten weiße, kalkgetränkte Laken in die Fenster des Parlaments, um den Gestank zu mildern. Ähnlich hilflos erscheint mitunter bis heute der Umgang westlicher Staaten mit wichtigen Industriezweigen.
Konzerne sterben nicht: nicht Exxon, nicht Bayer, nicht Wyeth ( siehe Karte ). Am härtesten trifft es Unternehmen noch, wenn sie sich eine Schadensersatzklage einhandeln, und ganz besonders, wenn US-amerikanisches Zivilrecht zur Anwendung kommt. Exxon zahlte für die Ölpest, die ein Tankerunglück 1989 in Alaska auslöste, rund eine Milliarde Dollar an die Betroffenen. Doch was ist eine Milliarde für einen Konzern, der zwischen April und Juni rund 7,5 Milliarden Dollar Gewinn gemacht hat?
Oder Bayer. Mehr als 14.000 Menschen sahen sich vor zehn Jahren durch einen Cholesterin-Senker namens Lipobay geschädigt. Auch Todesfälle wurden mit dem Medikament in Verbindung gebracht. Bayer bestritt zwar die Verantwortung, zahlte aber mehr als 1,2 Milliarden Dollar. Ruinös war das nicht.

Im deutschen Rechtsstaat sind nach oben offene Bußen nicht gewollt

In Deutschland werden solche Summen nie erstritten, weil es die Sammelklage und einen Strafschadensersatz wie in den USA nicht gibt. Hierzulande vertraue man eher auf Verwaltungs- und Strafrecht, sagt Matthias Lehmann, Experte für Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Halle. Die Befugnisse der Behörden sind aber begrenzt, und dafür gibt es nach Lehmanns Ansicht gute Gründe: In einem Rechtsstaat müssten Bürger wie Unternehmen die ihnen drohenden Sanktionen voraussehen können. Das schließt nach oben offene Bußen aus, um jeden Anschein von Willkür zu verhindern. Also legt der Gesetzgeber Höchstgrenzen fest. Dabei orientiert er sich an durchschnittlich schweren Fällen, also eher am Unfall eines Tanklasters als an einer großen Ölpest.
Für Konzerne wie BP heißt das, dass sie Strafen meist aus der Portokasse zahlen können. Und selbst Sammelklagen waren bisher gut zu verkraften. Mal lagen die vergleichsweise milden Urteile daran, dass wenige Menschen betroffen waren, mal daran, dass Umweltverschmutzung noch nicht hart geahndet wurde. In Hinkley, Kalifornien, wurde beispielsweise das Wasser einer dünn besiedelten Gegend mit Chrom vergiftet. Die Pacific Gas and Electric Company zahlte dafür nur 333 Millionen Dollar.
Mit Blick auf Skandale um Nebenwirkungen in der Pharmaindustrie muss man fairerweise ergänzen, dass irgendwann im Leben praktisch jeder Mensch starke Medikamente nimmt. Angesichts dessen, sind selbst zehntausend Betroffene eine überschaubare Zahl, so bitter es für den Einzelnen ist. Die langen Genehmigungsverfahren scheinen sich auszuzahlen – und unternehmenseigene Kontrollen oft zu taugen.
Aber die BP-Katastrophe erreicht eine ganz andere Dimension. Sie trifft Millionen Menschen. Wer von ihnen muss entschädigt werden? Über welchen Zeitraum sollen sie einen Verdienstausfall geltend machen dürfen? Endet er mit dem Verschließen des Bohrlochs, mit dem Ende der Aufräumarbeiten oder mit der Rückkehr der Fische und Touristen? Am Ende wird ein Richter einen Schnitt machen müssen.
»Unser Recht ist nicht für Großrisiken ausgelegt, wie sie globale Konzerne heute erzeugen«, fasst Günter Heine, Professor für Internationales Strafrecht und Experte für Umweltrecht an der Universität Bern, die Sachlage zusammen. Für Schwellenländer gilt das noch mehr als für Industriestaaten – wie der Fall Bhopal aus dem Jahr 1984 zeigt. Zehntausende starben an den Folgen des Chemieunfalls. Erst kürzlich ergingen die – milden – Urteile.
Den Ausweg sehen Wirtschaftsrechtler wie Reiner Schmidt im Völkervertragsrecht. Es ersetze in mehr und mehr Fällen nationales Recht. Heute regelt es bereits die Haftung bei Atomtransporten, für Weltraumschrott, für einige Fälle von Umweltverschmutzung – und für Tausende Fragen innerhalb der EU. So erklären sich auch die hohen Strafen, die inzwischen in Kartellverfahren verhängt werden.
»Globale Konzerne sollten am Ende so behandelt werden wie Staaten«, sagt Günter Heine. Viele rechtliche Instrumente dafür gibt es noch nicht. Nicht mal geklärt ist, ob die US-Regierung den Clean Water Act anwendet, der eine Buße pro ausgelaufenem Barrel Öl erlaubt. Statt dessen hat US-Präsident Barack Obama den Konzern gezwungen, einen milliardenschweren Entschädigungsfonds einzurichten – wofür es keine rechtliche Verpflichtung gibt. Auch so können neue Maßstäbe entstehen, nach denen Umweltvergehen künftig geahndet werden.
Allerdings sollte niemand erwarten, dass Konzerne deshalb von nun an regelmäßig untergehen. Dafür ist ein anderer Grundsatz des modernen Rechtsstaats verantwortlich, an den der Wirtschaftshistoriker Albrecht Ritschl von der London School of Economics erinnert: Schuldner würden heute ab einem bestimmten Punkt vor dem Gläubiger in Schutz genommen. »Die wirtschaftliche Existenz soll durch eine Buße, ein Strafgeld oder einen Schadensersatz nicht gefährdet werden.« Aus dem Geist, den Schuldigen so hart wie möglich zu bestrafen, seien in früheren Jahrhunderten die Folter und der Schuldturm entstanden. Heute, so Ritschl, gelte ein gewisser Schuldnerschutz als produktiver für die Gesellschaft. BP steht schließlich für 80.000 Arbeitsplätze – und hohe Steuereinnahmen.
LESER-KOMMENTARE
DerKönig am 13.08.2010 um 11:20 Uhr
1. Von Schäden und Ausreden

Die beschriebenen Vergehen von Konzernen mögen im Artikel zwar treffend benannt sein - die Aufzählung selbst ist jedoch von einem gewissen, wenn auch bestimmt ungewollten, Protektionismus geprägt. Alle aufgezählten Fälle trafen vorallem Opfer in der westlichen Welt. Dabei sind die Schäden, die grosse Unternehmen in der Dritten Welt anrichten, um vielen schlimmer ... und vorallem von ungleich eindeutig verbrecherischer Natur.
Auch wenn es kaum jemand gern hört - die meisten der grossen, weltweit agierenden Konzerne konnten deshalb so mächtig werden, weil sie Verbrechen begingen. Es gibt kaum einen dieser Konzerne, der in den letzten Jahrzehnten nicht Kinder für sich arbeiten liest, ganze Landstriche verwüstete, tausende Menschen vertrieben oder vergiftet hat, Waffen und Geld an Todesschwadronen geliefet hat, gegen Embargos verstiess, Menschenversuche unternahm, wissentlich geltendes Recht gebrochen oder sonstwie gelogen, betrogen oder jemanden bestochen hat ... selbst vor Gewalt und Mord schreckten und schrecken diese Konzerne nicht zurück. All das sind Verbrechen, für die der Durchschnittsbürger viele Jahre in Gefängnis geht - die Konzerne scheffeln damit Milliarden.

DerKönig am 13.08.2010 um 11:21 Uhr
2. Von Schäden und Ausreden

Und das sind nur die direkt verursachten Schäden. Indirekte Schäden lassen sich garnicht abschätzen. Wieviel Schaden durch auf Lobbyismus zurückzuführende politische Fehlentscheidungen, von Unternehmen initiierte Thinktanks und ähnliches entsteht, kann niemand sagen - die Folgen lesen wir in der Nachrichten: Krieg, Gewalt, Armut, Millionen Flüchtlinge und Tote.
Wer zieht die Konzerne dafür zur Verantwortung?
Die stets präsente Drohung mit dem Verlust von Arbeitsplätzen verhindert nicht nur eine Ahndung - welche zukünftigen Schäden vorbeugen könnte, sie gefährdet unsere Demokratie auch im Innersten und offenbart dabei, wie verlogen die Kapitalismusgläubigkeit ist, an deren ureigenstes Prinzip jene, die solcherart davon Provitierenden offensichtlich garnicht glauben.
Geleugnet werden dabei die angeblich Selbstreinigungs- und Selbstregulierungskräfte, denn würde man wirklich daran glauben, dann wäre davon auszugehend, dass die durch die Zerschlagung eines der grossen Konzerne entstandene Lücke schnell wieder von anderen Unternehmen geschlossen werden, in denen die Entlassenen zügig wieder Arbeit finden. Die Arbeitsplatzerpressung würde also garnicht funktionieren.