Arbeitnehmerdatenschutz

Gesetzentwurf schützt Arbeitgeber, nicht Arbeitnehmer

AutorKai Biermann
Datum06.02.2012 - 00:14
QuelleZEIT ONLINE

Zum ersten Mal versucht der Gesetzgeber, den Datenschutz von Mitarbeitern zu regeln. Der Entwurf darf als misslungen gelten: Er setzt nur auf die Zustimmung Abhängiger. Ein Kommentar

© Mario Tama/Getty Images
Linse einer Überwachungskamera
Linse einer Überwachungskamera
Wahrscheinlich liegt es in der Natur der Sache, dass Arbeitnehmerdatenschutz nicht leicht zu gewährleisten ist. Denn einerseits sollen, wie es im allgemeinen Teil eines neuen Gesetzentwurfes dazu heißt, Mitarbeiter "wirksam vor Bespitzelungen geschützt" werden. Andererseits aber will das Gesetz "Arbeitgebern verlässliche Grundlagen für die Durchsetzung von Compliance-Anforderungen und den Kampf gegen Korruption" an die Hand geben.
Dabei schließt das eine das andere aus. Je besser Mitarbeiter geschützt werden, desto schlechter kann ein Arbeitgeber schauen, ob sie tun, wofür er sie bezahlt. Je besser er das jedoch überwachen kann, desto geringer ist ihr Schutz. Es kann also nur um die richtige Balance gehen. Die ist in dem Referentenentwurf, der derzeit diskutiert wird, nicht geglückt.
"Mäßig", lautet das Urteil von Thilo Weichert, Vorsitzender des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), über das Papier, das als Diskussionsgrundlage in der Bundesregierung vom Innenministerium erstellt und vom Blog Netzpolitik öffentlich gemacht wurde . Das darf noch als mildes Urteil gelten.
Der Gesetzentwurf wirkt eher so, als habe man alles erlauben wollen, was in den vergangenen Jahren so für Skandale sorgte: Videoüberwachung bei Lidl , Telefonbespitzelung bei der Telekom , Überwachungen bei der Bahn , Krankenakten bei Edeka , Bluttests bei Daimler . Mit dem derzeitigen Referentenentwurf wäre all das rechtlich legitimiert, Begründung: "Informations- und Schutzinteressen des Arbeitgebers."
Es ist der erste ernsthafte Versuch des Gesetzgebers, ein solches Arbeitnehmerschutzgesetz zu entwerfen. Jahrelang galt das als unmöglich, vor allem Wirtschaftsverbände betonten immer wieder, das Feld sei zu komplex, unmöglich, all das in ein Gesetz zu fassen. Den ersten und reichlich halbherzigen Versuch hatte der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble 2009 unternommen. Er führte zu einer Arbeitsgruppe, die das Gesetz vorbereiten sollte. Das hat sie nun offensichtlich getan.
Nahezu alles darf der Arbeitgeber demnach erfahren, nahezu alles ausspähen: Telefonate, E-Mails oder Aufenthaltsorte von Mitarbeitern dürfen ebenso ausgewertet werden wie der Gesundheitszustand oder religiöse Einstellungen. Ausnahmen gibt es wenige. In Schlafräumen und Toiletten ist die Videoüberwachung verboten, bei rein privaten Gesprächen das Abhören des Inhalts. Das war es auch jetzt schon.
"Die Sicherheitsorientierung ist sehr ausgeprägt", sagt Weichert dazu. Das heißt, das Recht des Arbeitgebers, sich vor Vertragsbruch, Betrug und ähnlichem zu schützen, wiegt sehr viel schwerer als das Recht der Arbeitnehmer auf informationelle Selbstbestimmung. So heißt es ganz allgemein, gesundheitliche Untersuchungen oder Eignungstests dürften durchgeführt werden, um festzustellen, ob jemand für eine Tätigkeit "geeignet" sei. Das ist in der Praxis keine Begrenzung, für nahezu jeden Beruf lässt sich damit eine Begründung finden, warum nun beispielsweise Blutuntersuchungen auf Drogen oder Krankheiten notwendig sind. Genau solch lasche Grenzen wollte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gerade nicht, als der das Vorhaben der Regierung lobte , ein solches Gesetz anzugehen.
Die wichtigste Hürde vor einem Zugriff auf die Daten, die das Gesetz einbauen will, ist außerdem die Zustimmung eben jener Arbeitnehmer – derjenigen also, die von ihrem Arbeitgeber abhängig sind und es sich gut überlegen werden, ob sie im Zweifel ihr Nicken verweigern. Denn die Folge wäre, wenn auch vielleicht nicht der Verlust des Arbeitsplatzes, so doch zumindest Misstrauen – getreu dem Grundsatz der Inneren Sicherheit: Wer nicht alles herzeigen will, hat bestimmt etwas zu verbergen. Bundesdatenschützer Schaar fordert schon länger , den Schutz von Arbeitnehmern eben nicht von ihrer Zustimmung abhängig zu machen. Immerhin könne bei ihnen kaum "von einer echten Freiwilligkeit" ausgegangen werden.
Für ein Vorhaben mit dem offiziellen Titel Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes ist das also ein denkbar schlechter Ansatz. Denn er schützt nicht in erster Linie die Beschäftigten, wie sein Name vorgibt.
Ja, es gibt noch einen zweiten Schutzmechanismus, der in dem Text verankert wurde. Zu verschiedenen Datenverarbeitungen oder Überwachungen heißt es, sie müssten erforderlich und verhältnismäßig sein. Doch sind beides weiche Begriffe, die im Zweifel kaum als Grenze taugen – oder eines Gerichtes bedürfen, um zu klären, wo sie liegt. Geklagt aber wird immer erst, wenn es zu spät ist.
Und ja, in vielen Berufen ist es notwendig und richtig, dass Mitarbeiter überwacht werden. Piloten fallen einem dabei sofort ein. Doch in welchem Beruf stellt die "sexuelle Identität" ein "wesentliches und entscheidendes berufliches Hindernis" dar? Oder die "rassische oder ethnische Herkunft"?
Allein die Wortwahl ist dabei in letztem Fall missglückt. Denn auch wenn der Begriff "rassische oder ethnische Herkunft" im Sozialgesetzbuch steht, darf er doch angesichts der Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus als zumindest unangebracht gelten. Das ist nur eine Kleinigkeit, doch belegt sie den Tenor des Entwurftextes: Er geht zu weit.
ULD-Chef Weichert ist diplomatischer und nennt ihn "änderungsbedürftig". Man habe sich darin gegenüber den Sicherheitsinteressen der Wirtschaft "übermäßig" geöffnet. Doch möglicherweise könnten ja Anregungen aus zwei anderen Gesetzentwürfen einfließen. Denn auch die SPD und der Deutsche Gewerkschaftsbund arbeiten derzeit unabhängig voneinander an einem entsprechenden Papier. Weichert will den Entwurf daher nicht komplett verteufeln. Als Diskussionsgrundlage tauge er.
LESER-KOMMENTARE
tius am 11.06.2010 um 8:32 Uhr
1. sollen sie doch

arbeitgeber brauchen sich nicht wundern wenn sie in zukunft noch mehr beschissen werden. wenn der arbeits- und erfolgsdruck durch überwachung steigt, wird er sich ein ventil suchen. hoffentlich den sogenannten arbeitgeber. jedes überwachungssystem hat seine schwachstelle und kann ausgenutzt werden oder, was am schönsten ist, gegen den bewacher benutzt werden.
dieses land ist pleite und bereitet einen feldzug gegen den bürger vor. ziel ist die totale macht über jeden arbeitsfähigen bürger und die einsetzung eines jeden als drohne die drückenden staatschulden und die immer größenwahnsinnigeren projekte zu bedienen. als gegenleistung wird es altersamrut und medizinische klassenversorgung (sozialverträgliches ableben) geben. bürger, entledigt euch euer besitztümer, versteckt sie vor dem staat. zeigt diesem pack die leeren taschen und weigert euch vehement mehr zu leisten als es eure psyche und gesundheit zu läst.gebt einen kleine teil ab, an diesen dieb der da die steuern eintreibt.aber wehrt euch gegen die ausbeutung. umgeht steuern wo ihr nur könnt indem ihr sie nicht anfallend lasst.entwickelt eure eigenen systeme was handel anbelangt. lest gesetzte um sie unterlaufen zu können und stoßt in ihre lücken um dem staat zu zeigen das der bürger auch anders kann. schließt euch zusammen, legt zusammen das jeder bürger vor gericht ziehen kann. ruft so viel wie möglich die sozialgerichte an und schreibt jeden tag briefe an abgeordnete.übt druck auf euren wahlkreisjogi aus, jeden tag!